SFV Elbe

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Gewässer 18

Ost Krauel Elbstrom

Gewässerobmann: Sören Burmester
E-Mail: soeren.burmester@gmail.com
Mobil: +49 (0)179 6709243

obere Grenze:

Gemarkungsgrenze Neuengamme/Ost-Kraul, Kraueler Hauptdeich 261
GPS: 53.402586° 10.241522°

📍 Route in Google Maps 🧭

untere Grenze:

Gemarkungsgrenze Neuengamme/Kirchwerder, Höhe Riepenburger Brack
GPS: 53.399778°N 10.208790°E

Fischvorkommen:

Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Meerforelle, Marmorkarpfen, Lachs, Rapfen, Weißfisch, Wels, Zander

Hinweis:

Erlaubte Ruten: 2 Stück

NSG Ost-Krauel

Bild: © Jens Drexler, NSG Ost-Krauel 2024

Ost-Krauel – Stand 02/2026

In der Vergangenheit kam es rund um unsere Pachtung im Naturschutzgebiet Ost-Krauel zu Irritationen. Mitglieder wurden von behördlicher Seite angesprochen und aufgefordert, das Gebiet nicht zu betreten. Zusätzlich ist Ost-Krauel auf der interaktiven Angelkarte des Anglerverband Hamburg e.V. als Angelverbotszone ausgewiesen.

Der Vorstand hat die Angelegenheit aufgegriffen und Kontakt zu den zuständigen Stellen aufgenommen.

Die maßgebliche Klärung erfolgte im Februar 2026 durch die intensive und gründliche Recherche von Sören Burmeister. 💪 Mit großem persönlichem Einsatz hat er die entscheidende Rechtsgrundlage ermittelt, ausgewertet und eindeutig belegt.

Entscheidend ist der Gesetzestext der Verordnung über das Naturschutzgebiet, § 3 Abs. 2 Ziffer 6. 📜 Dort ist ausdrücklich die Ausnahme zugunsten des SFV Elbe geregelt. Diese Ausnahme hebt das allgemeine Angel- und Betretungsverbot für unsere Mitglieder eindeutig auf und schafft klare Rechtssicherheit.

  • Kein Angelverbot für unsere Mitglieder.
  • Kein Betretungsverbot für unsere Mitglieder.

Zudem ist die Pachtung von Ost-Krauel gesichert. 🤝 Ein neuer Pachtvertrag mit der HPA wird ausgearbeitet, sodass die weitere Nutzung auch künftig gewährleistet ist.

Der Vorstand bedankt sich ausdrücklich bei Sören Burmeister, der diese Klärung maßgeblich initiiert und vorangetrieben hat, sowie bei Tobias Herrmann für die unterstützende Arbeit.

Fazit: 🎣 Ost-Krauel bleibt weiterhin gepachtet. Unsere Mitglieder dürfen das Gebiet betreten und dort angeln – rechtlich eindeutig abgesichert.

Wichtige Info:
🌿 https://www.juris.de/bsha/document/jlr-ZollenNatSchGebVHAV3P3
Siehe Paragraf 3 Abs. 2 Ziffer 6 – dort ist die Ausnahme vom SFV Elbe geregelt.

Viele Grüße und "Petri Heil"
Euer Vorstand

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