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Mitmachen, dabei sein ...
E-Mail:
info@sportfischerverein-elbe.de
Tel.: +49 (0)160 1555988
Mitglied werden:
Aufnahmegebühr (einmalig):
Männer 80€
Frauen 40€
Jugendliche 40€
Mitgliedsbeitrag (pro Jahr):
Männer 130€
Frauen 70€
Jugendliche 70€
Halbzahler * 70€
* Schwerbehinderte, Schüler, Azubis
Für Gewässerpflegearbeiten wird vorerst ein Pfand von 50 €/Jahr eingezogen.
Nach Teilnahme an einem Gewässerdienst wird dieser Pfand zurückgegeben.
Erscheint man nicht zum Gewässerdienst, wird der Pfand einbehalten, um Fremdarbeit zu bezahlen.
Zur Aufnahme bitte das Antagsformular herunterladen und vollständig ausgefüllt an info@sportfischerverein-elbe.de senden.
☝️ Fischereischein (Angelschein), Fischereiprüfung und Fischereiabgabe
Um angeln zu dürfen, benötigst du einen Fischereischein. Dieser wird nach Bestehen der Fischereiprüfung erteilt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
❗️Ausnahmen, bei denen kein Fischereischein erforderlich ist:
- Gültig für Niedersachsen:
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen mit einer Handangel (Rute) fischen, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
(Stand 06.2025) - Gültig für Hamburg:
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen mit einer Handangel (Rute) fischen, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihres Handicaps keine Prüfung absolvieren können, dürfen ebenfalls in Begleitung eines volljährigen Angelschein-Inhabers und nach Antrag auf Ausnahme bei der Behörde, um die Berechtigung nachweisen zu können angeln.
Bei Vereinsveranstaltungen dürfen unter unmittelbarer Aufsicht eines Ausbilders 3 Personen teilnehmen, ohne selbst einen Fischereischein besitzen zu müssen.
(Stand 06.2025) - Gültig für Schleswig-Holstein:
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren dürfen mit einer Handangel (Rute) fischen, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
Menschen mit Behinderung dürfen ebenfalls in Begleitung eines volljährigen Angelschein-Inhabers und nach Antrag auf Ausnahme bei der Behörde, um die Berechtigung nachweisen zu können angeln.
(Stand 06.2025)
❗️Vereinsregel, Schonzeiten und Mindestmaße:
Je nach Bundesland gibt es gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße und evtl.
strengere Vereins-Schonzeiten und Mindestmaße für verschiedene Fischarten, die beachtet werden müssen.
Unsere besonderen Regel findet ihr in unserer Gewässerordnung.
❗️Fischereiabgabe der Bundesländer:
Eine Fischereiabgabe ist eine Gebühr, die in der Regel zur Finanzierung von fischereilichen Maßnahmen wie Fischartenschutz und Gewässerverbesserung verwendet wird und von jedem Angler an die Behörde gezahlt wird. Die Fischereiabgabe ist verpflichtend, auch für Auswärtige – selbst wenn sie bereits anderweitig bezahlt haben
- Niedersachsen:
Zurzeit keine Fischereiabgabe
(Stand 06.2025) - Hamburg:
Fischereiabgabe 10,- € pro Jahr
(Stand 06.2025) - Schleswig-Holstein:
Fischereiabgabe 10,- € pro Jahr
(Stand 06.2025)